Gewinnspiele, Angebote & Rabatte auf Facebook posten
In Teil 7 unserer Social Media Serie zu Content-Ideen zeigen wir, wie Sie in Social Media, wie Facebook, die Kundenbindung stärken, Aufmerksamkeit generieren und dabei Ihr Image verbessern können. Verschiedene interaktive Möglichkeiten um all das gleichzeitig zu erreichen sind das Posten von Gewinnspiele, Angebote & Rabatte auf Facebook & Instagram.
Gewinnspiele auf Facebook posten
Als Content für zwischendurch eignen sich Gewinnspiele sowie Preisausschreiben oder Verlosungen gerade auf Facebook und Instagram ausgesprochen.
Likes und Follower auf Facebook erhöhen
Und das bringt nicht nur Ihren Kunden einen Vorteil, sondern kann auch Ihnen nützlich sein. So könnten Sie zum Beispiel die Kunden mit einem Gewinnspiel motivieren, Ihre Facebook Seite zu liken. Außerdem fördert ein korrekt organisiertes Gewinnspiel die Kundenbindung und Ihr Image.
Sie posten z.B. Ihr Gewinnspiel und geben an, dass die Preise unter den Facebook-Followern der Seite verlost werden. Jeder der ein Follower der Seite ist, nimmt automatisch am Gewinnspiel teil. Die Gewinner werden dann ausgelost.
Für Gewinnspiele bei Facebook gilt es folgendes zu beachten, um den rechtmäßigen Ablauf zu sichern und eine Abmahnung zu verhindern:
- Online-Gewinnspiele unterliegen den Informationspflichten nach §§ 5 ff. Telemediengesetz. Zusammenfassend bedeutet das, Sie müssen Ihre Niederlassungsanschrift, Namen, eine Kontaktadresse sowie – falls vorhanden – die Handelsregisternummer angeben.
- Es muss klar werden, wer daran teilnehmen kann.(Altersbeschränkung, Wohnraumbeschränkung, nur die eigenen Follower etc.)
- Geben Sie an, dass Ihr Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
- Die Teilnahme an Ihrem Gewinnspiel darf nicht kostenpflichtig gestaltet werden, ohne behördliche Genehmigung. Eine derartige Genehmigung ist an strenge Vorgaben geknüpft, die es zu beachten gilt.
- Sie müssen die offiziellen Teilnahmebedingungen angeben (was kann ein Nutzer tun, um teilzunehmen?
- Persönliche Chroniken und Verbindungen zu Freunden/Freundinnen dürfen nicht genutzt werden.
Rechtswidrig sind Aufforderungen wie:
1. „teile unser Gewinnspiel in deiner Chronik, um teilzunehmen“
2. „erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deines Freundes/deiner Freundin“
3. „markiere deine Freunde/Freundinnen in diesem Beitrag, um teilzunehmen“
Angebote und Rabatte auf Facebook posten
Beispiel: “Jetzt den Newsletter abonnieren und 10% auf den nächsten Einkauf erhalten”
Durch ein solches Angebot lassen Sie dem Kunden die Wahl. Ob er das Angebot nun annehmen möchte, oder nicht. Ganz ohne Zwang lautet hier die Devise – es muss dem Kunden selbst überlassen sein. Das ist wichtig, denn ein psychologischer Kaufzwang darf nicht von Ihnen ausgeübt werden.
Ein Negativbeispiel – so bitte nicht:
Der Kunde erhielt einen 25% Gutschein von Ihnen als Preis. Als er diesen für seinen Einkauf einlösen will, wird ihm Folgendes gesagt: „Wenn Sie die 25% Rabatt auf den Einkauf nutzen wollen, abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Ansonsten verfällt der Gutschein.“
Der Kunde fühlt sich nun genötigt, dies zu tun, und willigt ein. Rechtlich gesehen ist das nicht vertretbar.
Ein Beispiel, wie es richtig wäre:
„Abonnieren Sie einfach unseren Newsletter und Sie erhalten sofort einen 10% Rabatt Gutscheincode den Sie an der Kasse verwenden können.
* Gutschein kann nicht mit weiteren Angeboten kombiniert werden. * Pflichtangaben
Unser Unternehmen wird die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen verwenden, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie mit Aktualisierungen und Marketingmaterialien zu versorgen.
Sie können Ihre Meinung jederzeit ändern und sich durch das Anklicken des Abmeldelinks in jeder Mail, die Sie von uns erhalten, abmelden oder uns direkt über info@koeln-dialog.de kontaktieren. Wir behandeln Ihre Informationen vertraulich. Um weitere Informationen über unsere Datenschutzmaßnahmen zu erhalten, klicken Sie hier. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden damit, dass wir Ihre Informationen gemäß unseren AGB verarbeiten.“
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude beim Erstellen Ihres Social Media Beitrags!
Freuen Sie sich in der kommenden Woche auf das nächste Thema
„Feiertage„.
Der Beitrag dazu erfolgt wie gewohnt in unseren News am Donnerstag – den 28. Februar 2019.
Hier geht es zum vorherigen Beitrag, in dem wir Ihnen zeigen, wie Sie bereits bestehenden Content Ihrer Kunden auf Ihrer Plattform nutzen können. Stichwort: user-generated content.