Online-Bewertungen / Google-Bewertungen löschen lassen? Wir helfen!
Nur im Erfolgsfall: € 159,00 netto je Löschung*
*Wir sind verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass wir keine Rechtsberatung erteilen. Wir arbeiten auf Basis der zugänglichen Google-Richtlinien zu Bewertungen und Rezensionen. Diese zu kennen und Erfahrung aus 20 Jahren Reputationsmanagement sind dabei der Schlüssel zu unserer Erfolgsquote.

Negative Google Bewertungen entfernen – schnell & zuverlässig
Schlechte Bewertungen bei Google & Co. machen Ihnen und Ihrem Unternehmen zu schaffen? Bleiben Sie nicht untätig und lassen Sie Online-Bewertungen zuverlässig löschen. Wir helfen Ihnen weiter!
- Kostenlose Erstberatung
- 95% Erfolgsquote
- Sie bezahlen nur im Erfolgsfall
- Klare Festpreise
- Individuelle Ansprechpartner
Google-Bewertungen („Google-Sterne“), Rezensionen oder sonstige Online-Bewertungen (Facebook, Kununu, Jameda, etc.) erlangen in der heutigen Zeit immer größere Bedeutung. Kunden, Mandanten und Patienten achten auf diese öffentlichen Bewertungen und machen eine Kontaktaufnahme / Geschäftsanbahnung oder Mandatierung oftmals auch von diesen öffentlichen Bewertungen abhängig. Insofern kann eine (oder mehrere) schlechte Bewertung einen Unternehmer regelrecht finanziell schädigen. Ärgerlich wird dies dann, wenn eine schlechte Bewertung abgegeben wird, die nicht der Wahrheit entspricht.

Sie möchten ungerechtfertigte Online-Bewertungen löschen lassen? Werden Sie aktiv!
Das Internet ist keineswegs ein rechtsfreier Raum, in dem jeder – vermeintlich gedeckt durch die Meinungsfreiheit – schreiben kann, was er will. Am besten noch unter einem Phantasienamen („Biene Maja“) und ohne Angabe von nachprüfbaren Belegen für Behauptungen. Dagegen können Sie auf Basis der Google Richtlinien oder mit Hilfe eines Rechtsanwalt vorgehen. Aber: Sie müssen aktiv werden!
Bei welchem Sicherheitsdienstleister würden Sie anrufen?

„Jameda II“ setzt Richtlinien
Im Jahr 2016 äußert sich der BGH endlich umfassend zu dem Prüfungsaufwand der Betreiber eines Bewertungsportals (Urteil vom 01. März 2016, Az. VI ZR 34/15 („Jameda II„). Neben der Stellungnahme des Bewerters muss der Portalbetreiber nunmehr auch Nachweise einholen, die Grundlage für die Bewertung sind.
Zielgerichtet, nicht impulsiv auf Online-Bewertungen reagieren
Als Reaktion auf eine ungerechte / falsche Bewertung sollten Sie nicht impulsiv reagieren und direkt Kontakt mit dem Bewertenden aufnehmen und Ihrem Ärger Luft machen. Oftmals ist Ihnen dies standesrechtlich (Schweigepflicht!) sogar untersagt! Sie tun sich definitiv keinen Gefallen und gefährden eventuell eine spätere Löschmöglichkeit.
Schweigen ist Gold
Auch grundsätzliche Einlassungen können sich negativ auswirken. Vermeiden Sie also jegliche öffentliche Reaktion oder direkten Kontakt mit dem Bewerter. Es gilt der Grundsatz: Schweigen ist Gold!
Zeit ist Geld
Jeder Tag, den eine negative Bewertung — eventuell gepaart mit einer unwahren Rezension – im Netz steht, kostet Sie also bares Geld. Reagieren Sie also 1. zeitnah und 2. professionell auf solche Bewertungen.
Es gilt, die Bewertung inhaltlich klar und fachlich zu analysieren und dann, den geltenden Bestimmungen folgend, zu reagieren. So lassen sich Portalbetreiber zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahren „nach Jameda II“ verpflichten.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie kostenfrei hinsichtlich der Löschmöglichkeit von Bewertungen.
So sollte ein Google-Business-Profil aussehen:

Kostenlose Erstberatung zur Löschung einer Online-Bewertung
Aus 20 Jahren Erfahrung als Online-Agentur haben wir das erforderliche KnowHow im Online-Reputationsmanagement entwickelt, um unliebsame Bewertungen zielgenau aus Ihrem entsprechenden Online-Profil zu entfernen. Diese Einschätzungen teilen wir gerne mit Ihnen und werden auf Wunsch aktiv. Wir sind verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass wir keine Juristen sind und insofern keine Rechtsberatung erteilen. Wir kooperieren hingegen mit Fachanwälten für IT-Recht, die wir im Bedarfsfall gerne empfehlen können.
Nur im Erfolgsfall:
€ 159,00 netto je erfolgreich entfernte Bewertung.

Fordern Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung an
Rufen Sie uns noch heute an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen kostenfrei unsere Einschätzung (keine Rechtsberatung!), ob sich eine negative Bewertung entfernen lässt. Wir empfehlen und arbeiten auf Basis unserer langjährigen, erfolgreichen Arbeit im ReputationsManagement.
Ablauf:
1. Anruf
2. Sie erhalten eine sofortige Einschätzung der Löschmöglichkeit der Bewertung
3. Wir leiten die Löschung der Bewertung beim jeweiligen Portal ein
4. Erst und nur wenn die Löschung erfolgreich ist, berechnen wir Ihnen € 159,00 netto
Rufen Sie noch heute an und sprechen Sie mit Claudius Langen:

Tel.: +49 (0)221 88887755
Sofort- / Notkontakt:
Mobil: +49 (0)1577 9036790
Mail: bewertung@koeln-dialog.de
Wie erfahre ich, wo mein Unternehmen schon bewertet worden ist?
Kein Problem! Gerne bieten wir unseren kostenfreien Reputationscheck an:
Senden Sie uns einfach eine E-Mail an ReputationsCheck@koeln-dialog.de.
Wir prüfen dann unverbindlich für Sie, ob auffällige Bewertungen bei Social Media – Facebook, Google, Kununu und Co vorliegen.
Kosten entstehen Ihnen für diesen Check und die Auswertung nicht. Sie entscheiden selbstverständlich, ob Sie unsere Unterstützung wünschen.