Die DSGVO sorgt für Bewegung im Internet

Der Mai ist gekommen und mit ihm die Neuerungen der DSGVO!
Kein Grund zur Panik – aber bitte Umsetzen, denn hohe Bußgelder drohen!
Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung innerhalb der EU-Staaten in Kraft. Betroffen davon sind alle Unternehmen und öffentliche Stellen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Demnach müssen alle Unternehmen, die im Internet tätig sind und personenbezogene Daten nutzen, die folgenden Neuerungen beachten:
- Neue technische Vorgaben & Informationspflichten für Webseitenbetreiber
- Neue Dokumentationspflichten
- Neue Einwilligungen
- Neue Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarungen
- Neue Bußgelder
Um den 25. Mai 2018 gelassen entgegen blicken zu können, müssen Sie Ihre Webseite an die neue Datenschutz-Grundverordnung anpassen und auch im Nachgang in Ihrem Unternehmen sämtliche Abläufe, Datenverarbeitungsprozesse und beschriebene Berechtigungen konform nachgehen.
Was Ihre Webseite beinhalten muss:
- SSL-Verschlüsselung der Webseite (SSL-Zertifikat)
- Cookie-Hinweis auf der Startseite („Cookie-Banner“)
- Einwilligungslösung mit Checkbox auf Kontaktformularen
- Analytics Opt-out-JavaScript
- Eigenständiger Link zur Datenschutzerklärung (2-Klick-Regel)
- Neue Datenschutzerklärung (DSE) mit Benennung der Rechtsgrundlagen für Datenerhebungen
Preise und mehr Details
Riskieren Sie nichts und kontaktieren uns jetzt für rechtzeitige Anpassungen bis zum 25. Mai 2018!
(Das nachstehende Formular dient der Kontaktaufnahme mit uns und sichert Ihnen zudem die rechtzeitige Erledigung der Arbeiten vor dem 25.05.2018 zu, begründet jedoch noch keinen Vertrag. Erst klären wir gemeinsam, welche Arbeiten tatsächlich erforderlich sind und nennen Ihnen Ihren Festpreis, dem Sie zustimmen müssen. Wir rufen am gleichen Tag zurück.)